De-minimis-Förderung: Praxistipps für Ihre Investitionen

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Seit dem 9. Januar läuft die Antragsfrist für "De-minimis": Mit diesem Programm fördert das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) auch im Jahr 2023 Investitionen von Transportunternehmen, die Effizienz und Rentabilität des Fuhrparks steigern. Damit unsere Kunden ihre Möglichkeiten optimal ausschöpfen können, haben wir drei wertvolle Tipps, die ihnen die Beantragung der Fördermittel erleichtern.

Ziel des staatlichen Förderprogramms ist es, Logistikbetriebe von den finanziellen Folgen der Mauterhebung zu entlasten und zugleich die Sicherheit im Straßengüterverkehr nachhaltig zu verbessern. Deshalb unterstützt die Bundesregierung Transportunternehmen mit Investitionsbeihilfen von bis zu 80 Prozent der Ausgaben für effizienzsteigende Maßnahmen; die maximale Fördersumme liegt bei 33.000 Euro.

Sie planen Investitionen in Ihren Fuhrpark? Dann haben wir drei nützliche Tipps, mit denen Sie Ihren Fuhrpark zukunftsorientiert und rentabel aufstellen und zugleich optimal von den Fördermöglichkeiten profitieren!

  1. Verlieren Sie keine Zeit! Da die Fördermittel in der Vergangenheit stark nachgefragt waren, raten wir Ihnen, Anträge möglichst zeitnah zu stellen.
  2. Vereinfachen Sie den Antragsprozess! Sie können bereits heute Zuschüsse beantragen, ohne dass die entsprechenden Maßnahmen im Förderantrag detailliert betitelt werden müssen.
  3. Prüfen Sie alle anstehenden Investitionen! Förderfähig sind sowohl fahrzeugbezogene Maßnahmen als auch Aktionen zur Effizienzsteigerung – beispielsweise die Einführung von Telematiksystemen und Diebstahlwarnanlagen.

Unsere Experten beraten Sie gerne, welche förderfähigen Lösungen Ihr Unternehmen voranbringen!

 

Alle Informationen sind ohne Gewähr und basieren auf der Website des BALM.

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